Posts filed under 'Rechtsdurchsetzung'
Wie setze ich meine Rechte durch? (Teil 3)
Kommt es zum Prozess, muss zunächst einmal vom Spieleautor dargelegt werden, dass er auch zur Geltendmachung der von ihm behaupteten Rechte berechtigt ist. D.h., er muss also seine Urheberschaft, seine Marke pp. nachweisen.
Bei den eingetragenen Rechten stellt dies in der Regel kein Problem dar, da sowohl Registerauszüge angefordert werden können als auch der Rechteinhaber über eine Urkunde verfügt, die seine Inhaberschaft nachweist.
Etwas schwieriger wird es beim Nachweis der Urheberschaft an einem Werk. Im Bereich der Beweisbarkeit der Urheberschaft bestehen – vor allem im Internet – zahlreiche Halbwahrheiten und mitunter auch Irrtümer. Da die Urheberschaft grundsätzlich nirgendwo amtlich vermerkt ist, muss der Spieleautor entsprechende Beweise beibringen. Im Prozess ist der Richter dabei mittels der üblichen Beweisarten (insbes. Urkunden, Augenschein, Zeugen) zu überzeugen.
Es haben sich verschiedene Methoden unter den Autoren von Spielen herausgebildet, um in einem Prozess einen möglichen Nachweis der Urheberschaft bzw. des Zeitpunktes deren Entsehens zu führen:
Ø Zeugen: Der sicherlich kostengünstigste und einfachste Weg, die Urheberschaft nachzuweisen, ist es, sich dies von Zeugen bekunden zu lassen. Im Prozess könnten Freunde, Familienmitglieder und etwa weitere Testspieler zur Sache vortragen, die allesamt sicherlich Zeitpunkt des Testspielens / Erfindes und das Aussehen des Spiels beschreiben können. Es kursieren immer wieder die Gerüchte, ein Zeugenbeweis nütze nichts oder hätte keinen Wert. Das stimmt so nicht. Es handelt sich beim Zeugenbeweis um eine gänzlich standardisierte und auch gesetzlich verankerte Beweisart.
Ø Hinterlegung bei einem Notar: Es ist möglich, bei einem Notar eine Ausgabe des Spiels hinterlegen zu lassen. Konkret werden Zeitpunkt und Inhalt des hinterlegten Spieles festgehalten und können so bei Bedarf nachgewiesen werden. Die Hinterlegung ist allerdings mit Kosten verbunden, die von einem hypothetischen Gegenstandswert abhängen.
Ø Versiegelter Brief an sich selbst: Durch die Versiegelung soll gezeigt werden, dass der Inhalt seit Abschicken des Briefes nicht verändert wurde, und der Poststempel bezeugt das Datum des Absendens. Eine nette Idee, die vom Richter ebenfalls nach dessen Ermessen gewürdigt wird.
Ø Spielearchive: Es gibt aktuell jedenfalls zwei Spielearchive, die – teilweise gegen Gebühr – Spiele in ihr Archiv aufnehmen und bei Bedarf Eingang und Inhalt des Spieles attestieren. Die Spielearchive sind zB:
o Das deutsche Spielearchiv Marburg
o Das deutsche Spielearchiv Haas
Add comment 20. August 2008
Wie setze ich meine Rechte durch (Teil 2)
Ist man sich ziemlich sicher, dass ein Dritter eine Rechtsverletzung begangen hat, so sollte man zunächst einmal den Dritten auffordern, die Verletzung zu beseitigen und zukünftig zu unterlassen. Zum späteren Nachweis eignet sich dafür vor allem eine schriftliche Aufforderung, am Besten per Einschreiben / Rückschein oder persönlich unter Zeugen.
Reagiert der potentielle Verletzer nicht oder negativ, so rentiert sich ab dann die Überlegung, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und auch weiter gerichtlich gegen den Verletzter vorzugehen. Aufgrund der Dringlichkeit bei der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten werden diese zumeist durch Abmahnungen und dann im vorläufigen Eilverfahren (einstweilige Verfügung) geltend gemacht. Lässt sich der Verletzer dadurch nicht oder nur ungenügend beeindrucken, dann schließt sich meist ein weiteres sog. Hauptsacheverfahren an.
Add comment 19. August 2008
Wie setze ich meine Rechte durch?
Der Spielerfinder kann also durchaus Urheberrechte und ggf. weitere Schutzrechte erwerben. Aber was kann er damit konkret anfangen? Wie kann er seine Rechte gegenüber anderen geltend machen und durchstetzen?
Ø Rechtsverletzungen
Verletzen Dritte die Rechte des Spieleerfinders am Spiel, so bieten die Gesetze eine Vielzahl von möglichen Ansprüchen und Vorgehensweisen gegen den Verletzer. Wie diese ausgestaltet sind, hängt letztlich davon ab, welche Rechte konkret verletzt wurden.
So stehen dem Spieleautor als Urheber bei der Verletzung seiner Urheberrechte durch Dritte z.B.
Ø Beseitigungsansprüche (Beseitigung der konkreten Rechtsverletzung, etwa der Kopie der Anleitung im auf einer Homepage im Internet),
Ø Unterlassungsansprüche (auf die Zukunft gerichtete Ansprüche, dass Rechtsverletzungen unterbleiben),
Ø Schadenersatzansprüche (entgangener Gewinn, Lizenzanalogie, Verletzergewinn)
zur Verfügung.
Ähnliches gilt bei der Verletzung von Markenrechten oder Geschmacksmusterrechten.
Befinden sich Spielautor und Dritter in einem sog. Wettbewerbsverhältnis, können auch Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs geltend gemacht werden, wie bspw. wegen Nachahmungen des Spiels und Täuschung der Käufer über die wahre Herkunft.
Hinzu tritt die Tatsache, dass viele Rechtsverletzungen zugleich auch strafbaren Charakter haben. D.h., mitunter ist es sogar angebracht, dass man Strafanzeige an die jeweilige Staatsanwaltschaft erstattet wegen möglicher, durch den Dritten erfüllten Straftatbeständen.
Add comment 18. August 2008