Posts filed under 'Gerichtsurteile'
BGH, Urteil v. 21.01.1993, Az. I ZR 25/91
Werktitelschutz für Spiele (nach § 16 UWG alte Fassung)
„Ein Spiel, bei dem das Schwergewicht auf den angebotenen, zur Verwirklichung des (einfach und ohne besondere geistige Leistung manuell nachvollziehenden) Spielgedankens unerlässlichen Gegenständen im Spielkasten liegt, stellt kein (geistiges) Werk im Sinne des UWG § 16 Abs. 1 (Anm.: alte Fassung) dar; es ist vielmehr eine Ware, die einem Titelschutz nicht zugänglich ist.“
Kommentierung folgt…
Add comment 19. Februar 2009
BGH, Urteil v. 17.10.1961, Az. I ZR 24/60
Zum urheberrechtlichen Schutz von Spielregeln:
„Nun genießen zwar Spieleerfindungen als solche keinen urheberrechtlichen Schutz. Doch können schriftlich niedergelegte Spielregeln den Anfornderungen genügen, die gemäß § 1 LUG (Anm.: ehem. Literatururheberrechtsgesetz) an ein Schriftwerk zu stellen sind [...] Voraussetzung [...] ist aber, dass die schriftliche Niederlegung der Spielregeln eine für einen Urheberrechtsschutz ausreichende eigenpersönliche Gestaltung erkennen lässt. Die erforderliche schöpferische Eigenart braucht dabei nicht auf einer eigenpersönlichen Prägung der rein sprachlichen Ausdrucksform zu beruhen, sie kann sich vielmehr auch aus einem auf individuelle Geistestätigkeit zurückzuführenden Gedankeninhalt ergeben.“
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LG Düsseldorf, Urteil v. 12.01.2007, Az. 12 O 345/02
Urheberrechtlicher Schutz einer Spielidee:
„Spielideen sind nicht schutzfähig; allenfalls die konkrete Ausgestaltung, die Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des Materials können einen Hinweis für Urheberrechtsschutz bieten.“
Das LG vertritt also die verbreitete Ansicht, dass ein grundsätzlicher Schutz der Spielidee nicht in Betracht käme.
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KG Berlin, Urteil v. 06.05.2003, Az. 5 U 161/01
Zum Schutz von Inhalten und zur freien Benutzung im Sinne des § 24 UrhG:
„Zwar kann ein selbständiger urheberrechtlicher Schutz für die Protagonistin einer Romanserie gegeben sein, wenn das Zusammenspiel aller Einzelkomponenten der literarischen Figur wie zB Name, Aussehen, Charaktereigenschaften und typische Verhaltensweisen sowie der Handlungsstruktur (Plot) die Person zu einer unverwechselbaren Gestalt macht. Gleichwohl kann eine Fernsehserie auch ohne Beteiligung des Urhebers der Romanfigur hergestellt werden, sofern die Protagonistin der Fernsehserie nur in Einzelpunkten Übereinstimmungen mit der Figur in den Romanen (Name, Beruf, einzelne Charaktereigenschaften) aufweist und auch die Handlungsabläufe keine Grundlage in (bisherigen) Romanen finden..“
Das Gericht stellt also zunächst klar, dass ein urheberrechtlicher Schutz auch für Inhalte selbst gelten kann, ohne dass es einer konkreten Verkörperung bedürfte. Sowohl die Figur eines Romans, wie auch Handlungsstrukturen sind danach schützbar.
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AG Hamburg, Urteil v. 08.10.1991, Az. 36a C 203/91
Beispiel für eine freie Benutzung im Sinne des § 24 UrhG:
„Die Urheberrechte an der Disney Figur „Donald Duck“ sind nicht verletzt, wenn in Zeichnungen das Enten-Motiv in parodistischer Verfremdung verwendet wird. Kennzeichen einer Parodie ist die antithematische Behandlung. Die Parodie behaält zumeist Stil und Manier des Vorbilds bei, schiebt diesem aber einen nicht mehr entsprechenden Inhalt unter, wodurch die angegriffenen Eigenschaften ins Komische oder Satirische gezogen werden“
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LG Bielefeld, Urteil v. 11.05.2004, Az. 4 O 126/03
Zur Frage nach der Beweisbarkeit der Urheberschaft:
„Dem Anspruchsteller obliegt der Beweis der behaupteten Urheberschaft an einem Schlagertext. Dieser Beweis kann auch durch eine entsprechende Zeugenaussage geführt werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der benannten Zeugin um einen nahe Verwandte (hier: Schwester) des Anspruchsstellers handelt; dieser Umstand stellt deren Glaubwürdigkeit nicht per se in Frage. Gleichwohl führt die tatrichterliche Beweiswürdigung in Ansehung vorhandener Gegenzeugen zur Verneinung der Beweiserbringung durch die Zeugenaussage, da die Aussagen der Gegenzeugen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Zeugin begründen.“
Add comment 14. Oktober 2008