LG Düsseldorf, Urteil v. 12.01.2007, Az. 12 O 345/02
12. November 2008
Urheberrechtlicher Schutz einer Spielidee:
„Spielideen sind nicht schutzfähig; allenfalls die konkrete Ausgestaltung, die Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des Materials können einen Hinweis für Urheberrechtsschutz bieten.“
Das LG vertritt also die verbreitete Ansicht, dass ein grundsätzlicher Schutz der Spielidee nicht in Betracht käme.
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