Was sollte ich während oder nach der Markeneintragung beachten?

20. August 2008

Es kann zu keiner Zeit schaden, sich folgendes in Erinnerung zu rufen: Mit dem Verkauf von Spielen geht es letztlich auch um die Erzielung von Gewinnen. Und wo es um´s Geld geht, dort bestehen Gefahren.

Die sicherlich bitterste Erfahrung, die vielleicht auch schon der eine oder andere erleben musste, ist der Ideenklau. Dies kann man besonders bemerken an den Plagiaten, die nach Veröffentlichung neuer Spiele recht zügig auf den Markt gelangen. Aber auch schon vorher werden Verlage und allgemein Produzenten von Spielen immer auf der Suche nach neuen Spielen sein, die Absatz finden könnten.

Daher gilt bereits in der Entwicklungs- und Testphase: Das Spiel sollte zunächst nur Personen offenbart werden, denen man vertrauen kann, etwa solchen aus dem Familien- oder Freundeskreis. Wenn das Spiel dann die Testphase durchlaufen hat und es einem größeren Publikum angeboten werden soll, sollten bereits längst Überlegungen zum Schutz des Spiels (Eintragung von Schutzrechten, Beweissicherung, siehe dazu später) getroffen worden sein. Auch beim Anbieten des Spiels an kommerzielle Verlage sollten entsprechende Vorkehrungen wie beispielsweise Verschwiegenheitsabreden (dazu auch später) getroffen werden.

Auch die Präsentation im Internet über eine eigene Homepage sollte erst dann erfolgen, wenn das Spiel und Bestandteile relativen Schutz genießen.

Schließlich ist aus umgekehrter Sicht auch zu beachten, dass man mit der Produktion des eigenen Spieles keine fremden Rechte verletzt. Ganz abgesehen von moralischen und Gewissengründen besteht hier nämlich auch die Gefahr hoher Kosten durch Abmahnungen, gegnerische Klagen usw.

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