Patent- und Gebrauchsmusterrechte
14. August 2008
Anders als im Urheberrecht entsteht ein Schutz durch Patente oder Gebrauchmuster erst dadurch, dass man sich ein Patent oder Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt gegen eine Gebühr schützen lässt.
Für Spieleerfinder sind Patente und Gebrauchsmuster (das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents) praktisch völlig bedeutungslos, da es regelmäßig bei einem erfundenen Spiel an den Voraussetzungen zur Eintragung mangeln wird. Patente werden erteilt für
Ø Erfindungen
Ø die neu sind
Ø auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, und
Ø gewerblich anwendbar sind.
Dabei gilt als neu das, was nicht zum bisherigen Stand der Technik gehört und als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, was sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Damit ist klargestellt, dass mit einem Patent nur tatsächliche technische Erfindungen schützbar sind. Für Gebrauchsmuster gilt das gleiche, wobei hier die Erfindung nur auf einem „erfinderischen Schritt“ beruhen muss.
Beide Schutzrechte sind daher in der Regel für Spiele völlig ungeeignet.
Entry Filed under: Rechtlicher Schutz von Spielen. Schlagworte: Gebrauchsmuster, Patent.
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